Wann habe ich Anspruch?
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn
- in Ihrer Familie mindestens ein Kind unter 12 Jahren (in einigen Fällen auch unter 14 Jahren)
oder ein behindertes Kind lebt - Ihre Familie in einer Notlage oder Krisensituation ist
- Sie als haushaltsführende und kinderbetreuende Person (Mutter oder Vater) die Versorgung Ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können oder Schwierigkeiten haben, Ihren Haushalt zu bewältigen
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie eine Haushaltshilfe beanspruchen können:
- Krankheit des haushaltsführenden Elternteils
- Krankenhausaufenthalt, Reha-Aufenthalt oder Kuraufenthalt des haushaltsführenden Elternteils
- im Anschluss an ambulante Operationen
- Schwangerschaftsprobleme
- Risikoschwangerschaft
- Mehrlingsgeburt
- psychische Erkrankung, psychische Belastung, Erschöpfungszustand, Burnout, Überforderung
- Verlust eines Elternteils durch Tod oder Trennung
- besondere Belastung des haushaltsführenden Elternteils aufgrund einer lang andauernden Erkrankung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes
- bei stationärer Aufnahme eines Elternteils zur Begleitung eines Kindes, wenn zuhause weitere Kinder unversorgt sind
Familienpflege
Familienpflege – von der Krankenkasse auch „Haushaltshilfe“ genannt – ist eine häusliche Unterstützungsmaßnahme für Familien.
Die Leistung Haushaltshilfe kann beansprucht werden, wenn der haushaltsführende Elternteil die Kinderbetreuung oder Haushaltsorganisation nicht mehr bewältigen kann.
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Kontakt
Familienservice im Maschinenring
Nagolder Straße 27
71083 Herrenberg
Telefon: 0 70 32 / 50 20
Fax: 0 70 32 / 50 28
Email: lang@familienservice-mr.de
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