Häufig gestellte Fragen

In der Regel wird die Leistung „Haushaltshilfe“ nur gewährt, wenn Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind in der Familie sind. In seltenen Fällen übernehmen wir jedoch auch Dienste in kinderlosen Haushalten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer speziellen Anfrage an unsere Einsatzleitung.

Wir gewährleisten den Schutz Ihrer Privatsphäre, während des Einsatzes und darüber hinaus. Wir wahren die Schweigepflicht! Unsere Fachkräfte geben keine Daten und Informationen – weder auf mündlichem noch auf schriftlichem Wege – an unbefugte Personen weiter. Die Einsatzleitung gibt ebenfalls keine Informationen an Unbefugte weiter und garantiert die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Daten.

  • wenn Ihr Arzt Ihnen mittels ärztlichem Attest bescheinigt hat, dass Sie sich aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht mehr um Haushalt oder zu versorgende Kinder kümmern können
  • wenn Sie frühzeitige Wehen haben, der Gebärmutterhals verkürzt ist oder sich eine Frühgeburt andeutet
  • bei einer Mehrlingsschwangerschaft

Viele Ärzte verordnen recht sparsam. Deshalb sollten Sie konkret nach einer Haushaltshilfe fragen, wenn Sie sich laut ärztlicher Anweisung schonen müssen, im Alltag aber keine Chance sehen, dies auch umzusetzen.

Sie haben maximal bis zu einer Woche nach der Entbindung Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wenn es Ihnen und Ihrem Kind zu diesem Zeitpunkt gut geht, endet die Unterstützung. Sollten Sie jedoch weiterhin Schwierigkeiten haben, sehr geschwächt sein, eine Brustentzündung entwickeln oder sonstige Probleme auftauchen, dann sollten Sie sich mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen und eine Verlängerung beantragen.

Wie man eine Haushaltshilfe beantragen kann erfahren Sie unter „Beantragung“. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben, können Sie sich gerne an unsere Einsatzleitung wenden.

Oftmals kann ein Einspruch bei Ihrem Kostenträger doch noch zum Erfolg führen. Bitte lassen Sie sie sich von unserer Einsatzleitung beraten.

Um die Haushaltshilfe zu verlängern, benötigen Sie vor Ablauf Ihres ersten ärztlichen Attests ein weiteres ärztliches Attest von Ihrem behandelnden Arzt. Dieses sollten Sie zeitnah bei Ihrem Kostenträger einreichen. Bitte informieren Sie auch unsere Einsatzleitung frühzeitig über eine gewünschte Verlängerung.

Wenn Sie einen Krankenhaus-, Reha-, oder Kuraufenthalt vor sich haben, wird die Familienpflegerin / Haushaltshilfe bereits einige Tage vor Ihrer Aufnahme in die entsprechende Einrichtung einen Besuch in Ihrer Familie machen. Bei diesem etwa einstündigen Treffen haben Sie Gelegenheit, alle notwendigen Fragen miteinander zu besprechen, der Mitarbeiterin des Familienservices Ihre Räumlichkeiten zu zeigen und ihr gegebenenfalls besondere Haushaltsgeräte zu erklären. Es wäre schön, wenn auch Ihre Kinder die Mitarbeiterin bei diesem Treffen kurz kennenlernen könnten.

Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Leistung nicht zusätzliche Unruhe in Ihre Familie bringt. Daher gehen wir mit Mitarbeiterwechseln innerhalb eines Einsatzes sehr behutsam um. Falls Sie abwesend sind (im Krankenhaus oder in Reha) wird ein Wechsel nur stattfinden, wenn Ihre betreuende Familienpflegerin / Haushaltshilfe erkrankt. Oder Sie es wünschen.

Falls mit dem Einsatz in Ihrer Familie sehr schnell begonnen werden muss, kann es sein, dass zunächst eine Mitarbeiterin mit einem sehr weiten Anfahrtsweg eingesetzt wird. In diesem Falle rechnen wir mit Ihrem Verständnis für einen Wechsel, sobald eine Mitarbeiterin frei ist, die in Ihrer Nähe wohnt.
Hat ein Elternteil im Laufe eines Einsatzes Urlaub, dann muss der Einsatz unterbrochen werden, da der Kostenträger während der Urlaubszeit keine Haushaltshilfe gewährt. Nach Ablauf des Urlaubs kann es vorkommen, dass eine andere Mitarbeiterin den Einsatz weiterführen wird.

In der Regel wird dieselbe Familienpflegerin maximal ca. 12 Wochen in Ihrer Familie sein. Wird der Familienpflegeeinsatz in Ihrer Familie dann weiterhin verlängert, wird es einen Wechsel der Fachkraft geben, damit die Professionalität gewahrt bleibt und sie nicht ‚Teil Ihrer Familie‘ wird. Sollte bei Ihnen ein Mitarbeiterwechsel vonnöten sein, wird unsere Einsatzleitung diesen immer im Voraus mit Ihnen abstimmen.

Damit unsere Leistung für Sie hilfreich ist und Sie die Möglichkeit haben, zügig zu genesen, ist es uns wichtig, dass die Chemie zwischen Ihrer Familie und unserer Fachkraft stimmt. Sollte es zwischenmenschliche Probleme, Missverständnisse oder Kritik geben, bitten wir Sie daher, sich sehr zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen. Es wäre sehr schade, wenn Sie uns eventuell auftretende Probleme erst nach Ende der Einsatzzeit mitteilen würden.

Scheuen Sie sich nicht, unsere Einsatzleitung anzurufen – wir haben immer ein offenes Ohr für Sie und werden gemeinsam eine Lösung finden!

Die regulären Dienstzeiten unserer Haushaltshilfen / Familienpflegerinnen liegen zwischen 6 und 20 Uhr. Nachtdienste werden von uns in der Regel nicht übernommen.

Sollte Ihr Ehepartner im Schichtdienst sein, kann die Arbeitszeit unserer Familienpflegerin an den Schichtdienst angepasst werden. Das muss jedoch im Voraus mit unserer Einsatzleitung abgeklärt werden.

Ihre Kinder können von unserer Haushaltshilfe / Familienpflegerin zu Terminen gefahren und auch wieder abgeholt werden.
Die Mitarbeiterin darf allerdings keine Kinder, die nicht zu Ihrer Familie gehören im PKW transportieren, da es hierfür keinen Versicherungsschutz gibt. Fahrgemeinschaften mit anderen Familien können folglich während der Unterstützungszeit nicht aufrechterhalten werden.

Fährt die Haushaltshilfe / Familienpflegerin mit ihrem eigenen PKW, wird bezüglich der Kostenübernahme eine Regelung mit Ihnen getroffen.

Wurde der Einsatz bereits mit weniger als 8h täglich genehmigt, weil z.B. aufgrund der Betreuungszeit durch verlängerte Kindergartenzeit oder Kernzeit für die Betreuung nicht mehr Stunden erforderlich waren, besteht die Möglichkeit, durch Vorlegen eines ärztlichen Attests vom Kinderarzt die Betreuungszeit bei Bedarf bis auf max. 8h täglich zu erweitern. Das Attest wird zur Abrechnung des Einsatzes vom Leistungserbringer benötigt.

Hat während des Einsatzes ein Elternteil Urlaub, dann bezahlt der Kostenträger für diese Zeit keine Unterstützung durch eine Haushaltshilfe / Familienpflegerin. Im betreffenden Zeitraum kann folglich keine Haushaltshilfe erbracht werden. Bitte informieren Sie unsere Einsatzleitung in diesem Fall frühzeitig. So erleichtern Sie uns die Einsatzplanung.

Es hängt davon ab, wie rüstig die Großeltern sind. Bitte klären Sie diese Frage telefonisch mit unserer Einsatzleitung ab.