Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn in Ihrer Familie mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, wenn Ihre Familie in einer Notlage ist

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert